Ihr Kind soll in unserer Kindertageseinrichtung betreut werden? 

  • Gehen Sie zuerst auf das Anmeldeportal webKITA des Kreises Borken und melden sich dort an. Das Verfahren zur Anmeldung wird dort auf der Homepage genau beschrieben.
  • Nach Ihrer Online-Anmeldung nehmen Sie zeitnah Kontakt zu unserer Kindertageseinrichtung auf und vereinbaren bitte mündlich, telefonisch oder per E-Mail einen Termin zur persönlichen Vorstellung.
  • Die persönliche Vorstellung in der Kita muss bis Ende Oktober des Jahres erfolgt sein. An diesem ersten Termin zeigen wir Ihnen gerne unsere Einrichtung, sprechen mit Ihnen über unsere pädagogische Arbeit und beantworten Ihre Fragen.
  • Nach der persönlichen Vorstellung und der Abgabe des schriftlichen Anmeldebogens erhalten Sie eine bestätigte Vormerkung von uns.
  • Achtung, das ist noch keine Platzzusage!
  • Der Anmeldezeitraum beginnt am 01. Mai und endet am 31. Oktober für das kommende Kindergartenjahr.

Aufnahmegrundsätze/Aufnahmekriterien

Das Kindergartenjahr beginnt wie das Schuljahr am 1. August. Die Plätze, die durch die angehenden Schulkinder frei geworden sind, können dann an „neue“ Kinder vergeben werden. Die Aufnahmekriterien dienen als Grundlage im Prozess der Platzvergabe, wenn der angemeldete Bedarf an Kindergartenplätzen die tatsächlich zur Verfügung stehende Platzzahl überschreitet.

Unsere Aufnahmekriterien

Durch den Träger festgelegt sind folgende Aufnahmekriterien:

  • Kinder, die für das gesamte Kita-Jahr angemeldet werden, haben Vorrang vor Kindern, die unterjährig angemeldet werden.
  • Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen; maßgeblich ist das Geburtsdatum (unterschieden wird nach Kindern unter 3 Jahren und Kindern über 3 Jahren, da es für diese Altersgruppierungen jeweils begrenzte Platzzahlen gibt).
  • Kinder, die beeinträchtigt und/oder von einer Behinderung bedroht sind
  • Zum Schutz des Kindes, der vom allgemeinen Sozialdienst festgestellt wird

 

Im Rat der Tageseinrichtung werden weitere soziale Aufnahmekriterien erläutert und beraten:

  • Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen
  • Kinder von Alleinerziehenden
  • Nachgewiesener Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder Erkrankung
  • Kinder, deren Eltern sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden
  • Kinder, deren Eltern die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen

 

Bewusst werden die sozialen Aufnahmekriterien nicht in eine Rangfolge gesetzt. Bei Anwendung dieser Aufnahmekriterien wird die jeweilige Familiensituation betrachtet und individuell über eine Aufnahme entschieden.