Ihr Kind soll in unserer Kindertageseinrichtung betreut werden?
Das Kindergartenjahr beginnt wie das Schuljahr am 1. August. Die Plätze, die durch die angehenden Schulkinder frei geworden sind, können dann an „neue“ Kinder vergeben werden. Die Aufnahmekriterien dienen als Grundlage im Prozess der Platzvergabe, wenn der angemeldete Bedarf an Kindergartenplätzen die tatsächlich zur Verfügung stehende Platzzahl überschreitet.
Durch den Träger festgelegt sind folgende Aufnahmekriterien:
Im Rat der Tageseinrichtung werden weitere soziale Aufnahmekriterien erläutert und beraten:
Bewusst werden die sozialen Aufnahmekriterien nicht in eine Rangfolge gesetzt. Bei Anwendung dieser Aufnahmekriterien wird die jeweilige Familiensituation betrachtet und individuell über eine Aufnahme entschieden.