Anmeldeverfahren

Herzlich willkommen, liebe Eltern!

Sie geben Ihr Kind vielleicht zum ersten Mal in fremde Hände? Vielleicht soll aber auch ein weiteres Ihrer Kinder die Kindertageseinrichtung besuchen und Sie haben schon eine gewisse Vorstellung davon, was Sie bei uns erwarten könnte. Und doch – jedes Kind ist einmalig und mit jedem Kind kommt in einer neuen Lebensphase eine neue Situation auf Sie und auf uns ErzieherInnen zu. Wir wünschen uns, dass Ihr Kind sich bei uns wohlfühlt und Sie als Eltern Ihr Kind vertrauensvoll und gelassen in unsere Hände geben können.

 

Das Anmeldeverfahren wird über das zentrale System des Kreises Borken Webkita geregelt. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich zu registrieren und Ihr Kind für einen Kindergartenplatz vormerken zu lassen.

Wichtig ist es, dass Sie nach der Vormerkung auch persönlich zu uns Kontakt aufnehmen, damit wir Ihre Vormerkung bestätigen und einen Besichtigungs-und Kennenlerntermin vereinbaren können.

In diesem Gespräch möchten wir Ihnen gerne unsere Einrichtung und konzeptionelle Arbeit vorstellen, damit Sie einen guten Einblick in unsere Einrichtung bekommen.

Außerdem erhalten Sie hier den Anmeldebogen, der die Anmeldung erst gültig macht. Der Anmeldezeitraum ist jeweils vom 01. Mai bis zum 31. Oktober des Vorjahres.

Wenn Sie Interesse an einem Platz haben, melden Sie sich gerne in der Kita. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Aufnahmegrundsätze/Aufnahmekriterien

Das Kindergartenjahr beginnt wie das Schuljahr am 1. August. Die Plätze, die durch die angehenden Schulkinder frei geworden sind, können dann an „neue“ Kinder vergeben werden. Die Aufnahmekriterien dienen als Grundlage im Prozess der Platzvergabe, wenn der angemeldete Bedarf an Kindergartenplätzen die tatsächlich zur Verfügung stehende Platzzahl überschreitet.

Unsere Aufnahmekriterien

Durch den Träger festgelegt sind folgende Aufnahmekriterien:

  • Kinder, die für das gesamte Kita-Jahr angemeldet werden, haben Vorrang vor Kindern, die unterjährig angemeldet werden.
  • Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen; maßgeblich ist das Geburtsdatum (unterschieden wird nach Kindern unter 3 Jahren und Kindern über 3 Jahren, da es für diese Altersgruppierungen jeweils begrenzte Platzzahlen gibt).
  • Kinder, die beeinträchtigt und/oder von einer Behinderung bedroht sind
  • Zum Schutz des Kindes, der vom allgemeinen Sozialdienst festgestellt wird

 

Im Rat der Tageseinrichtung werden weitere soziale Aufnahmekriterien erläutert und beraten:

  • Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen
  • Kinder von Alleinerziehenden
  • Nachgewiesener Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder Erkrankung
  • Kinder, deren Eltern sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden
  • Kinder, deren Eltern die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen

 

Bewusst werden die sozialen Aufnahmekriterien nicht in eine Rangfolge gesetzt. Bei Anwendung dieser Aufnahmekriterien wird die jeweilige Familiensituation betrachtet und individuell über eine Aufnahme entschieden.