Eingang DB
Kindergarten Don Bosco
Kiga St. Bruno
Kindergarten St. Bruno
Kita St. Antonius
Kindergarten St. Antonius
Kita St. Felizitas
Kindergarten St. Felizitas
Kiga St. Marien
Kindergarten St. Marien

Wie kann ich mein Kind anmelden?

Die Anmeldung Ihres Kindes in einer unserer Kindertageseinrichtungen ist jederzeit möglich. Rufen Sie einfach bei einer unserer Kindertageseinrichtungen an und vereinbaren Sie einen Termin zum Kennenlernen der Einrichtung. Die Leitung erklärt Ihnen gerne die einzelnen Schritte der Anmeldung. 

In den unten stehenden Reitern finden Sie den Ablauf des Anmeldeverfahrens zusammengefasst. In einer Grafik wird der zeitliche Ablauf ersichtlich, und in einer Tabelle  haben wir die aktuellen Kita-Beiträge aufgeführt.

 

Das Anmeldeverfahren

Das Anmeldeverfahren wird über das zentrale System des Kreises Borken webkita geregelt. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für einen Kindergartenplatz in Ihrer Wunscheinrichtung vormerken zu lassen. Sie können bis zu drei Einrichtungen priorisieren.

Wenn das nicht schon im Vorfeld geschehen ist, nehmen Sie nun bitte persönlich Kontakt zu der Kita auf, die Sie für Ihr Kind favorisieren. Und wenn das auch noch nicht geschehen ist, wird die Einrichtungsleitung mit Ihnen einen Kennenlerntermin absprechen. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, sich die Kita anzuschauen. Sie erhalten Informationen zur pädagogischen Arbeit, und Ihre Fragen werden beantwortet. Bei diesem Termin erhalten Sie einen Anmeldebogen, den Sie direkt vor Ort in der Kita oder in Ruhe zu Hause ausfüllen können. Sobald dieser Anmeldebogen der Einrichtungsleitung vorliegt, wird diese die Vormerkung in dem Anmeldeportal webkita bestätigen. 

Diese Bestätigung ist noch keine Platzzusage! Diese kann erst im Frühjahr gegeben werden, wenn das Land NRW die Finanzierung der Kitaplätze zusagte und der Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken getagt und die Finanzierung der Kitas verabschiedet hat. 

Der zeitliche Rahmen

Bitte klicken Sie das Schaubild an!

Die Aufnahmekriterien

Die Aufnahmekriterien dienen als Grundlage im Prozess der Platzvergabe, wenn der angemeldete Bedarf an Kindergartenplätzen die tatsächlich zur Verfügung stehende Platzzahl überschreitet.

Die Aufnahme der Kinder erfolgt im Regelfall nach Maßgabe der Aufnahmekriterien, die vom Rat der Kindertageseinrichtung vereinbart werden (§9 Abs. 6 KiBiz).