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Familienpass für Vreden

Familienpass
Der Familienpass ist ein Berechtigungsschein für bestimmte Preisvorteile.

Was ist ein Familienpass ?
Mit der Neufassung des Familienpasses soll ein weiterer Beitrag zur Förderung der Familienfreundlichkeit in Vreden geleistet werden. Der Familienpass wird als Pass für die gesamte Familie mit den persönlichen Daten aller Familienmitglieder ausgestellt. Er ist für ausweispflichtige Familienmitglieder (ab 16 Jahre) nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Der Pass ist nicht übertragbar. Veränderungen haben seine Ungültigkeit zur Folge.

Wer erhält den Familienpass? (Stand: 05.12.2019)

  • Alle Familien, die in Vreden mit Hauptwohnsitz leben und für zwei oder mehr Kinder Kindergeld bekommen, erhalten den Familienpass auf Antrag beim Bürgerbüro der Stadt Vreden.
  • Ist eines oder sind beide der mindestens 2 Kinder, für die noch Kindergeld gewährt wird, bereits 18 Jahre oder älter, kann der Familienpass ebenfalls beim Bürgerbüro der Stadt Vreden beantragt werden. Dabei ist der neueste Kindergeldbescheid vorzulegen.
  • Zu den gleichen Bedingungen erhalten außerdem alle alleinerziehenden Mütter oder Väter mit einem oder mehreren kindergeldberechtigten Kindern
  • sowie Familien mit einem schwerbehinderten Kind (GdB mindestens 50%) den Familienpass auf Antrag beim Bürgerbüro.

Alle oben genannten Familienmitglieder müssen ihren Hauptwohnsitz in Vreden haben.

Der Familienpass wird unabhängig von der Höhe des Einkommens ausgestellt.

Wie lange gilt der Familienpass?
Für Familien mit mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren, gilt der Pass bis zum Ende des Monats, in dem das älteste Kind 18 Jahre alt wird. Darüber hinaus kann eine Verlängerung beantragt werden, falls weiterhin für 2 oder mehr Kinder Kindergeld gezahlt wird.
Bei Alleinerziehenden gilt der Familienpass jeweils für 1 Jahr und kann auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Für Familien mit einem behinderten Kind gilt der Familienpass bis zum Ende des Monats in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Eine Verlängerung ist bei nachgewiesener Kindergeldberechtigung längstens bis zur Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem 4.Kapitel SGB XII möglich.

Welche Vergünstigungen bietet der Familienpass?
Den Vredener Familien bietet der Familienpass folgende Vergünstigungen:

  • Ermäßigung bei den Eintrittspreisen für Kulturveranstaltungen der Stadt Vreden und des Kulturringes Vreden/Stadtlohn
  • Ermäßigung der Kursgebühren der Volkshochschule und evtl. anderer Weiterbildungseinrichtungen
  • Ermäßigung beim Erwerb von 10er-Karten für Kinder bis 18 Jahre beim Frei- und Hallenbad Vreden
  • Zuschuss zum Eigenanteil für Schulbücher ab der Sekundarstufe I
  • Zuschuss zum Eigenanteil für die verlässliche Ferienbetreuung
  • „Weihnachtbeihilfe“ für behinderte Kinder ab GdB 80%

Auch einige Nachbarkommunen gewähren für den Vredener Familien-Pass Ermäßigung (etwa für die Volkshochschule, Eintritt in Schwimmbäder oder bei Kulturveranstaltungen). Hier sollten Sie den Familienpass auch vorlegen.
Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis
  • ggf. neuester Kindergeldbescheid

Ansprechpartner: Stadt Vreden/Bürgerbüro Tel.: 02564/3030