Sie möchten aktiv werden und Ihr Kind im Kindergarten St. Nikolaus anmelden?
So geht's:
Sie melden Ihr Kind über das zentrale System des Kreises Borken webkita an, indem Sie es dort für einen Kindergartenplatz im Kindergarten St. Nikolaus Vreden-Ellewick vormerken.
Dann nehmen Sie zeitnah persönlich (gerne per Telefon) Kontakt zu uns auf, damit wir gemeinsam einen Termin zu einem ersten Kennenlerngespräch/Anmeldegespräch vereinbaren können. Gerne zeigen wir Ihnen an diesem Termin unsere Einrichtung, sprechen mit Ihnen über unsere pädagogische Arbeit und beantworten Ihre Fragen.
Der Anmeldezeitraum beginnt am 01. Mai und endet am 31. Oktober für das kommende Kindergartenjahr. Bleiben Sie entspannt, alle angemeldeten Kinder innerhalb dieses Anmeldezeitraums haben dieselben Chancen auf einen Kindergartenplatz.
Nach dem persönlichen Vorstellungsgespräch und der Abgabe des schriftlichen Anmeldebogens bestätigen wir Ihre Vormerkung auf webkita. Diese Bestätigung ist noch keine Platzzusage.
Ab Mitte November erhalten Sie, wenn entsprechend freie Plätze zur Verfügung stehen, über webkita ein Platzangebot, welches Sie bitte bei Interesse zeitnah bestätigen.
Ende März/Anfang April ist entschieden, ob Sie einen Betreuungsplatz in unserer Einrichtung erhalten, und wir senden Ihnen den Betreuungsvertrag in doppelter Ausführung zu. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie den Platz in Anspruch nehmen werden. Beide Betreuungsverträge reichen Sie wieder beim Kindergarten ein, damit der Vertrag durch den Kindergartenträger, die kath. Kirchengemeinde St. Georg Vreden, gegengezeichnet werden kann.
Ihren Vertrag bringen Ihnen die ErzieherInnen der Einrichtung beim Hausbesuch mit anderen Unterlagen mit. Bei diesem Treffen besteht die Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen und individuelle Fragen rund um die kommende Kindergartenzeit zu klären.
Das Kindergartenjahr beginnt wie das Schuljahr am 1. August. Die Plätze, die durch die angehenden Schulkinder frei geworden sind, können dann an „neue” Kinder vergeben werden. Die Aufnahmekriterien dienen als Grundlage im Prozess der Platzvergabe, wenn der angemeldete Bedarf an Kindergartenplätzen die tatsächlich zur Verfügung stehende Platzzahl überschreitet.
Durch den Träger festgelegt sind folgende Aufnahmekriterien:
Im Rat der Tageseinrichtung wurden folgende Aufnahmekriterien beraten und beschlossen:
Im Rat der Tageseinrichtung wurden weitere soziale Aufnahmekriterien erläutert und beraten:
Bewusst werden die sozialen Aufnahmekriterien nicht in eine Rangfolge gesetzt. Bei Anwendung dieser Aufnahmekriterien wird die jeweilige Familiensituation betrachtet und individuell über eine Aufnahme entschieden.