Liebe Eltern!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kindertagesstätte.

So einfach ist es, Ihr Kind bei uns anzumelden:

Das Anmeldeverfahren wird über das zentrale System des Kreises Borken  webkita geregelt. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für einen Kindergartenplatz vormerken zu lassen. 

Wir möchten Sie bitten, anschließend persönlich zu uns Kontakt aufzunehmen, damit wir einen ersten Kennenlerntermin vereinbaren können. Gerne zeigen wir Ihnen an diesem Termin unsere Einrichtung, sprechen mit Ihnen über unsere pädagogische Arbeit und beantworten Ihre Fragen.

Im Anschluss erhalten Sie einen Anmeldebogen, der das Anmeldeverfahren vervollständigt. Nachdem Sie diesen ausgefüllt an uns zurückgeschickt haben, werden wir Ihre Vormerkung bestätigen. Eine Bestätigung der Vormerkung ist keine Platzzusage!

Der Anmeldezeitraum beginnt am 01. Mai und endet am 31. Oktober für das kommende Kindergartenjahr.

Wir nehmen Kinder zum 1. August eines Jahres auf.

Ob Sie einen Platz in unserer Einrichtung bekommen, entscheidet sich voraussichtlich Ende März. 

Es ist uns bekannt, dass dies ein langer Wartezeitraum ist. Doch wie heißt es so schön: 

„Gut Ding will Weile haben.”

 

 

Aufnahmegrundsätze/Aufnahmekriterien

Das Kindergartenjahr beginnt wie das Schuljahr am 1. August. Die Plätze, die durch die angehenden Schulkinder frei geworden sind, können dann an „neue” Kinder vergeben werden. Die Aufnahmekriterien dienen als Grundlage im Prozess der Platzvergabe, wenn der angemeldete Bedarf an Kindergartenplätzen die tatsächlich zur Verfügung stehende Platzzahl überschreitet.

Unsere Aufnahmekriterien

Durch den Träger festgelegt sind folgende Aufnahmekriterien:

  • Kinder, die für das gesamte Kita-Jahr angemeldet werden, haben Vorrang vor Kindern, die unterjährig angemeldet werden.
  • Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen; maßgeblich ist das Geburtsdatum (unterschieden wird nach Kindern unter 3 Jahren und Kindern über 3 Jahren, da es für diese Altersgruppierungen jeweils begrenzte Platzzahlen gibt).
  • Kinder, die beeinträchtigt und/oder von einer Behinderung bedroht sind
  • Zum Schutz des Kindes, der vom allgemeinen Sozialdienst festgestellt wird

 

Im Rat der Tageseinrichtung werden weitere soziale Aufnahmekriterien erläutert und beraten:

  • Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen
  • Kinder von Alleinerziehenden
  • Nachgewiesener Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder Erkrankung
  • Kinder, deren Eltern sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden
  • Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind
  • Kinder, deren Eltern die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen

 

Bewusst werden die sozialen Aufnahmekriterien nicht in eine Rangfolge gesetzt. Bei Anwendung dieser Aufnahmekriterien wird die jeweilige Familiensituation betrachtet und individuell über eine Aufnahme entschieden.